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Die Stadt Feuchtwangen unterstützt die Schaffung und Sicherung von Wohnraum durch mehrere aufeinander abgestimmte Förderinstrumente. Im Mittelpunkt steht das kommunale Modernisierungsprogramm für die Altstadt, das Eigentümerinnen und Eigentümern finanzielle Anreize für die Instandhaltung und Weiterentwicklung ihres Gebäudebestands bietet. Ziel ist es, den vorhandenen Wohnraum in den historischen Quartieren zu erhalten und an heutige Anforderungen anzupassen.
Das Programm sieht – abhängig von Maßnahme und Gebäudetyp – Zuschüsse für Modernisierungsarbeiten vor. Für Sanierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden im Altstadtbereich können in der Regel bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, bei denkmalgeschützten Gebäuden bis zu fünfzehn Prozent. Auch Neubauten im Innenstadtbereich sind förderfähig, sofern sie sich in das städtebauliche Umfeld einfügen; hier beträgt der Regelsatz fünf Prozent. Darüber hinaus kann der Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks im Programmgebiet mit einem Zuschuss von bis zu drei Prozent unterstützt werden. Grundlage der Förderung ist jeweils ein Antrag, der vor Beginn der Maßnahme beim Stadtbauamt zu stellen ist.
Neben der Modernisierung bestehender Gebäude fördert die Stadt auch die Schaffung neuen geförderten Wohnraums. In Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern wurden beispielsweise im Baugebiet „Röschenhof“ mehrere Wohneinheiten im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms geschaffen. Diese Projekte ergänzen die städtischen Maßnahmen im Bestand und tragen dazu bei, Menschen mit kleinerem oder mittlerem Einkommen Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen.
Die städtische Wohnraumförderung konzentriert sich damit auf zwei Bereiche: die qualitative Weiterentwicklung des vorhandenen Gebäudebestands in der Innenstadt und die punktuelle Ergänzung durch geförderte Neubauten. Beide Ansätze sollen dazu beitragen, langfristig ein vielfältiges und bezahlbares Wohnungsangebot zu sichern. Für alle Förderprogramme gilt, dass eine vorherige Abstimmung mit der Stadt Feuchtwangen erforderlich ist, um die Förderfähigkeit zu klären und die notwendigen Verfahrensschritte einzuhalten.
Arthur Reim (Vorstand)