Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung und Begrünung von Altbauten

Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung und Begrünung von Altbauten

Die Stadt Feuchtwangen unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der energetischen Sanierung älterer Wohngebäude und der Begrünung von Flächen durch eine eigene Förderrichtlinie. Das Angebot richtet sich an Altbauten im gesamten Stadtgebiet und soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken, die Bausubstanz langfristig zu erhalten und Wohnraum an heutige Anforderungen anzupassen. Die Förderung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz im Stadtgebiet. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über das Stadtbauamt.

Gefördert werden ausgewählte Bausteine der energetischen Erneuerung. Dazu gehören unter anderem der Austausch von Fenstern, Dämmmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Dachbegrünung und zur Entsiegelung von Flächen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und ein qualifizierter Handwerksbetrieb beauftragt wird. Die Richtlinie ergänzt damit übergeordnete Förderprogramme und schafft für Eigentümerinnen und Eigentümer einen zusätzlichen, lokal verankerten Anreiz, energetische und ökologische Maßnahmen umzusetzen.

Die Förderung ist als freiwillige Leistung der Stadt ausgestaltet. Sie wird auf Antrag gewährt, wobei die erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind. Die Zuschüsse sind in den Richtlinien je nach Baustein festgelegt (z.B. pauschal oder pro Quadratmeter). Mit diesem Angebot möchte die Stadt Feuchtwangen dazu beitragen, bestehende Gebäude energetisch zu modernisieren, den Altbestand schrittweise an heutige Standards im Bereich des Energieverbrauchs heranzuführen.

Alle wichtigen Unterlagen zur Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung von Altbauten gibt es auf der Unterseite „Satzungen & Verordnungen“.

Ansprechpartner für die Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung und Begrünung von Altbauten

Für Fragen zu förderfähigen Maßnahmen und zur Antragstellung steht das Stadtbauamt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Stadt Feuchtwangen - Bauverwaltung