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Die Stadt Feuchtwangen fördert den Erhalt der historischen Bausubstanz im östlich der Sulzach gelegenen Teilbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“. Ziel des Programms ist es, Gebäude im Sanierungsgebiet durch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Funktion zu stärken und ihren Gebrauchswert nachhaltig zu erhöhen. Die Richtlinie richtet sich an Grund- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte im festgelegten Fördergebiet. Zuständig für die Umsetzung ist das Stadtbauamt.
Gefördert werden Maßnahmen, die den baulichen Zustand verbessern oder zur zeitgemäßen Nutzung beitragen. Dazu zählen unter anderem Modernisierungen, Instandsetzungen und Umbauten an der Bausubstanz, Verbesserungen der Wärmedämmung und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Neubauten, die der Verbesserung der städtebaulichen Situation dienen. Die Richtlinie unterscheidet verschiedene Fördersätze: Für Einzelbaudenkmale können bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, für bestehende Gebäude, die keine Einzelbaudenkmale sind, bis zu 10 Prozent, für Neubauten bis zu 5 Prozent. Beim Erwerb einer Immobilie kann zusätzlich ein Zuschuss von 3 Prozent auf die Grunderwerbskosten gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme vor Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Aufnahme in das Programm noch nicht begonnen wurde (ausgenommen Planungsleistungen) und die geplanten Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt werden. Das Programm stellt dabei eine freiwillige Leistung der Stadt Feuchtwangen dar. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Einzelfall, auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und unter Berücksichtigung der städtischen Sanierungsziele.
Weitere Informationen sowie die vollständige Förderrichtlinie stellt die Stadt Feuchtwangen als PDF-Dokument auf der Unterseite „Satzungen & Verordnungen“ bereit. Bei Fragen zu Antragsstellung, Verfahren oder förderfähigen Maßnahmen können sich Interessierte direkt an das Stadtbauamt wenden.
Für Fragen zu förderfähigen Maßnahmen und zur Antragstellung steht das Stadtbauamt als Ansprechpartner zur Verfügung.