Elternbeitrag und Beitragszuschuss

Elternbeitrag und Beitragszuschuss

Seit dem 1. September 2025 gelten für einen Betreuungsplatz in den Feuchtwanger Kindertagesstätten folgende Elternbeiträge:

Buchungszeiten
Krippe
Regelgruppe
2 – 3 Stunden
145,00 €
90,00 €
3 – 4 Stunden
170,00 €
110,00 €
4 – 5 Stunden
195,00 €
130,00 €
5 – 6 Stunden
220,00 €
150,00 €
6 – 7 Stunden
245,00 €
170,00 €
7 – 8 Stunden
270,00 €
190,00 €
8 – 9 Stunden
295,00 €
210,00 €
9 – 10 Stunden
320,00 €
230,00 €

Beitragszuschuss Kindergarten

Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Der Beitragszuschuss in Höhe von maximal 100 Euro pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gewährt.

Bayerisches Krippengeld

Zusätzlich zum Beitragszuschuss hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für die Betreuung in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmt haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erforderlich.