Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.
Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.