Leerstandsvermeidung

Förderrichtlinie zur Vermeidung von Leerständen

Die Stadt Feuchtwangen verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Innenstadt als Standort für Gewerbe und Versorgung zu stärken. Ein Baustein dazu ist die städtische Förderrichtlinie zur Vermeidung von Leerständen, die 2012 eingeführt wurde und seither insbesondere für Existenzgründerinnen und Existenzgründer ein unterstützendes Instrument darstellt. Die Umsetzung der Richtlinie ist beim Stadtmarketing Feuchtwangen angesiedelt, das Antragstellerinnen und Antragsteller begleitet und als Ansprechstelle dient.

Die Richtlinie richtet sich an Gewerbetreibende, die in der Altstadt ein Einzelhandelsgeschäft mit Lebensmitteln oder sonstigen Gebrauchsgütern eröffnen möchten. Gefördert werden können unter anderem Investitionen in die betriebliche Ausstattung sowie Mietkosten bei der Nutzung leerstehender Objekte im definierten Fördergebiet. Begünstigt ist damit sowohl die Wiederbelebung vorhandener Gewerbeflächen als auch eine gezielte Ansiedlung im historischen Altstadtkern. Die Richtlinie sieht vor, dass Anträge vor der Eröffnung eingereicht werden und Unterlagen wie Mietvertrag, Investitionskalkulation und ein grundlegendes Geschäftsmodell vorgelegt werden müssen. Die Dokumente dienen dazu, die Tragfähigkeit des Vorhabens einzuschätzen und die Förderung fachlich zu begründen.

Die einmalige Förderung kann bis zu 10.000 Euro betragen und wird – bei fortgeführtem Betrieb – in drei Raten ausgezahlt: zur Eröffnung sowie nach sechs und zwölf Monaten. Endet die Gewerbetätigkeit innerhalb des ersten Jahres, ist die Förderung zurückzuzahlen. Über jeden Antrag entscheidet der Hauptausschuss des Feuchtwanger Stadtrates im Einzelfall. Grundlage sind unter anderem der erwartete Beitrag des Vorhabens zur Belebung der Altstadt, der Investitionsumfang und die Zahl der entstehenden Arbeitsplätze. Eine Förderung schließt andere städtische Programme, etwa aus der Modernisierungs- oder Städtebauförderung, nicht aus. Die Richtlinie ist eine freiwillige Leistung der Stadt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Mit dieser Förderrichtlinie steht Interessierten ein Instrument zur Verfügung, das den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern und gleichzeitig der Innenstadt neue Impulse geben soll. Leerstehende Gebäude können so wieder genutzt werden, und die Vielfalt des Angebots im Zentrum kann erhalten oder erweitert werden. Für Fragen zur Antragsstellung oder zur Prüfung eines konkreten Vorhabens steht das Stadtmarketing – vertreten durch Dr. Reinhard Reck – als Ansprechpartner zur Verfügung.

Stadtmarketing Feuchtwangen

Dr. Reinhard Reck

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