Wenn Ihre Restabfallbehälter zu klein bemessen sind:
Vorübergehend mehr Abfall: Nutzen Sie Zusatzabfallsäcke, erhältlich im BürgerAmt (§ 14 Abs. 3 AWS)
Dauerhaft mehr Abfall: Beantragen Sie größere Restabfallbehälter. Die ausreichende Bemessung liegt in der Verantwortung des Anschlusspflichtigen (§ 15 Abs. 2 AWS). Anschlusspflichtig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung ist der Grundstückseigentümer!