Abfallbehälter und Zusatzsäcke

Abfallbehälter und Zusatzsäcke

Wenn Ihre Restabfallbehälter zu klein bemessen sind:

  • Vorübergehend mehr Abfall: Nutzen Sie Zusatzabfallsäcke, erhältlich im BürgerAmt (§ 14 Abs. 3 AWS)
  • Dauerhaft mehr Abfall: Beantragen Sie größere Restabfallbehälter. Die ausreichende Bemessung liegt in der Verantwortung des Anschlusspflichtigen (§ 15 Abs. 2 AWS). Anschlusspflichtig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung ist der Grundstückseigentümer!

 

Weitere Informationen zu den Entsorgungswegen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Ansbach.

Weitere Fragen rund um den Abfall und die Entsorgungswege beantwortet Ihnen auch die Abfallberatung unter der Telefonnummer:
0981 468 2301.